Immer mehr Schweizer Spitäler befinden sich in einer finanziellen Notlage. Ein Sanierungsinstrument, das der Verwaltungsrat des Spitals dann ergreifen kann, ist das Nachlassverfahren nach Art. 293 ff. SchKG – ein Weg der jüngst vom Zürcher Spital Wetzikon gewählt wurde. Unser Newsletter vom Juli fasst die Schritte dieses Verfahrens zusammen und erklärt, warum dieses nicht immer das geeignete Instrument zur Lösung einer Krise ist.