"Make taste not waste" oder "the greenest way to an excellent cup of coffee" – bereits im Jahr 2012 hatte das Handelsgericht Zürich zu beurteilen, ob die Bewerbung mit diesen allgemeinen Umweltaussagen (Green Claims) lauterkeitsrechtlich zulässig ist. Die branchenübergreifende Bewerbung mit derartigen Green Claims kommt immer mehr unter Beschuss: Die Schweizer Stiftung für Konsumentenschutz reichte kürzlich Beschwerden gegen mehrere Unternehmen ein. Dieser Newsletter ordnet ein und zeigt Problempunkte auf, die Werbende beachten sollten.