Am 1. Juni 2023 tritt das Einheitliche Patentgerichtsabkommen (EPGÜ) in Kraft, welches die Schweiz nicht unterzeichnet hat. Mit dem EPGÜ wird nicht nur das Einheitliche Patentgericht (EPG) geschaffen, sondern auch ein Mediations- und Schiedszentrum für Patentsachen (MSZP) errichtet. Damit stellt sich die Frage, welchen Einfluss das MSZP auf internationale Schiedsverfahren über patenrechtliche Streitigkeiten in der Schweiz haben wird. Lesen Sie mehr dazu in unserem Newsletter.